Insolvenzrecht

Das Insolvenzrecht stellt in der Insolvenzordnung (InsO) Regeln auf, wie die unterschiedlichsten Interessenlagen von Gläubigern und Schuldnern gesetzeskonform angemessen und sachgerecht berücksichtigt werden können. Diese Regelungen der InsO greifen jedoch erst bei eingetretener Insolvenz.

Häufig werden die Chancen und auch vorhandene Gefahren einer Insolvenz nicht erkannt. Gläubiger, Schuldner oder Geschäftsführer schuldnerischer Unternehmen reagieren auf sich abzeichnende Krisen oft gar nicht oder völlig falsch. So können erhebliche persönliche Haftungsrisiken, strafrechtliche Verfolgungstatbestände und massive persönliche Vermögensverluste entstehen.

Durch rechtzeitige anwaltliche Beratung und Vertretung können Forderungsverluste, Existenzvernichtung, strafrechtliche Verfolgung oder vielfältige Haftungsrisiken vermieden werden.

Rechtsanwalt Hohmann hat in seiner über 25-jährigen Tätigkeit als praktizierender Insolvenzverwalter besondere theoretische und praktische Kenntnisse und Erfahrungen gewonnen, um kompetent Gläubiger und Schuldner nicht erst bei Eintritt der Insolvenz, sondern bereits beim Aufkommen einer vermögensrechtlichen Krise beraten und vertreten zu können. Wesentliche Beratungs- und Vertretungsschwerpunkte seien genannt:

Gläubiger:

Durchsetzung eigener Ansprüche vor und nach Verfahrenseröffnung (Antragstellung, Anmeldung, Aussonderung- und Absonderungsrechte sowie Dauerschuldverhältnisse, Zwangsversteigerung von Grundstücken)

Schuldner:

Abwendung einer Insolvenz, Sanierungsmaßnahmen, Plangestaltung, Haftungsvermeidung, Gefahren der Betriebsaufspaltung, Gefahren des Kapitalersatzes, Anfechtungstatbestände, Restschuldbefreiung, Zwangsversteigerung von Grundstücken.

Persönliches

1946 in Hamburg geboren, verheiratet, Studium der Betriebswirtschaftslehre und Rechtswissenschaften in Hamburg und Würzburg. Zulassung als Rechtsanwalt ab 1976 in Würzburg. Seit 1980 (fast) ausschließlich im Insolvenzrecht (Konkurse, Vergleiche bis 1999; ab 1999 Insolvenzen) als Verwalter oder beratender Rechtsanwalt tätig.

Sonstiges:

Ende der 80iger wurde er vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz gebeten, als Referent zur Fortbildung der Bayerischen Konkursrechtspfleger tätig zu sein. Rechtsanwalt Hohmann wurde mehrfach als Gastreferent am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Zivilprozessrecht im Fachgebiet Insolvenzrecht eingeladen. Weitere Vorträge erfolgten insbesondere bei der IHK Würzburg/ Schweinfurt, der IHK Bamberg und für die Würzburger Konkursrechtspfleger. Ab 2000 ist Rechtsanwalt Hohmann als stellverstretender Vorsitzender des Fachprüfungsausschusses für die Fachanwaltschaft für Insolvenzrecht bei den Rechtsanwaltskammern Bamberg/ Nürnberg aktiv.

Wegen der speziellen Fachausrichtung auf Insolvenzen und Sanierungen ist Rechtsanwalt Hohmann in folgenden Vereinen Mitglied:

Kanzlei Hohmann
Rechtsanwalt Frank-Peter Hohmann
Mergentheimer Str. 26
97082 Würzburg
officehohmann@aol.com
Fon 0931/87670
Fax 0931/87601